Direkt
zum Inhalt springen,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,

Villa Roth
Mittelschulverband Schillingsfürst

Für das Gebiet mehrer Kommunen entsteht mit der Errichtung einer Grund- oder Mittelschule ein Schulverband aus den beteiligten Kommunen (Art. 9 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG). Ein Schulverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist an Stelle seiner Mitgliedskommunen Träger des Schulaufwands für die Verbandsschule (Art. 9 Abs. 2 BaySchFG).
Zum Mittelschulverband zählen die Kommunen Buch am Wald, Diebach, Dombühl, Schillingsfürst, Wettringen und Wörnitz.
Die Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst ist der Sachaufwandsträger für den Mittelschulverband Schillingsfürst und übernimmt zentral die Verwaltung des Schulverbandes.

Zum Schulverbandsvorsitzenden wurde am 01.07.2020 der erste Bürgermeister der Stadt Schillingsfürst, Herr Michael Trzybinski, gewählt.
Seine Vertretung übernimmt die erste Bürgermeisterin der Gemeinde Diebach, Frau Gabriele Hofacker.

In das Gremium des Schulverbandes werden die ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Kommunen entsandt (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 BaySchFG). Daneben entsenden Gemeinden, aus denen am 1. Oktober 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschule besuchen, einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung (Art. 9 Abs. 3 Satz 2 BaySchFG).
Das Gremium des Schulverbandes setzt sich aus den ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Mitgliedskommunen zusammen:

Bürgermeister Priester, Friedrich

Gemeinde Buch am Wald
Erster Bürgermeister Friedrich Priester

Bürgermeisterin Hofacker, Gabriele

Gemeinde Diebach
Erste Bürgermeisterin Gabriele Hofacker

Bürgermeister Geier, Jürgen

Markt Dombühl
Erster Bürgermeister Jürgen Geier

Bürgermeister Trzybinski, Michael

Stadt Schillingsfürst
Erster Bürgermeister Michael Trzybinski

Bürgermeister Rößler, Matthias

Gemeinde Wettringen
Erster Bürgermeister Matthias Rößler

Bürgermeisterin Sonnemann, Friederike

Gemeinde Wörnitz
Erste Bürgermeisterin Friederike Sonnemann

Die Turnhalle der Grund- und Mittelschule Schillingsfürst kann nach Ende der Unterrichtszeiten für das Training der örtlichen Vereine unter Beachtung der Hallenbenutzungsordnung vom 15.02.2017 (PDF-Datei) reserviert werden. Die Reservierung muss vier Wochen vor Beginn des Trainings bei der Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst unter folgendem Formular erfolgen.

Hier finden Sie den digitalen Link zum Antrag auf Hallennutzung/Reservierung der Sporthalle der Grund- und Mittelschule Schillingsfürst.
Alternativ finden Sie hier (PDF-Datei) auch noch den Antrag als PDF-Datei.

Den aktuellen Hallenbelegungsplan für das Schuljahr 2023/2024 finden Sie hier (PDF-Datei).

Nachfolgend finden Sie die Geschäftsordnung sowie die Verbandssatzung des Mittelschulverbandes Schillingsfürst für die Legislaturperiode 2020 - 2026, welche in der konstituierenden Sitzung am 01.07.2020 beschlossen wurden.

Geschäftsordnung (PDF-Datei)
Verbandssatzung (PDF-Datei)

Gemeinden können durch öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Zweckvereinbarung schließen (Art. 7 Abs. 1 KommZG). Auf Grund einer Zweckvereinbarung können die beteiligten Gebietskörperschaften einer von ihnen einzelne oder alle mit einem bestimmten Zweck zusammenhängende Aufgaben übertragen (Art. 7 Abs. 2 Satz 1 HS 1).
Der Mittelschulverband Schillingsfürst hat zur Übertragung der Verwaltungstätigkeit auf die Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst eine Zweckvereinbarung gemäß Art. 7 ff. KommZG geschlossen. Diese finden Sie hier (PDF-Datei).

Unter folgendem Link gelangen Sie auf die Homepage der Grund- und Mittelschule Schillingsfürst.