Wesen und Rechtsform
Die Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst ist ein Zusammenschluss benachbarter kreisangehöriger Kommunen unter Aufrechterhaltung des Bestandes der beteiligten Kommunen. Sie erfüllt öffentliche Aufgaben und dient der Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft ihrer Mitglieder. Rechtsgrundlage ist die Verwaltungsgemeinschaftsordnung für den Freistaat Bayern (VGemO). Die Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst wurde 1978 gebildet und besteht neben der Stadt Schillingsfürst aus den Mitgliedskommunen Buch am Wald, Diebach, Dombühl, Wettringen und Wörnitz.
Die Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst wird durch die Gemeinschaftsversammlung verwaltet, soweit nicht der Gemeinschaftsvorsitzende zuständig ist. Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus Vertretern der Mitgliedskommunen (nach Gemeindegröße, mindestens der 1. Bürgermeister und ein Gemeinderatsmitglied). Zum Gemeinschaftsvorsitzenden wurde in der konstituierenden Sitzung am 02.06.2020 der Bürgermeister der Marktgemeinde Dombühl, Herr Jürgen Geier, gewählt.
Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterstützt die Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst ihre selbständigen Mitgliedskommunen und erledigt die Verwaltungsaufgaben. Sie ist damit auch Servicestelle für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger.
Auf kommunaler Ebene unterscheiden sich die Aufgaben in den eigenen und den übertragenen Wirkungskreis.
Zum eigenen Wirkungskreis gehören z. B. die gemeindliche Entwicklungsplanung, die Bauleitplanung, das Bestattungswesen oder auch die Kinderbetreuung (Kindergärten, Kinderhort, Mittagsbetreuung etc.). Es gibt noch zahlreiche weitere Beispiele. Bei diesen Aufgaben ist die Verwaltungsgemeinschaft ausführendes Organ; sie bereitet die Entscheidungen der Kommunen vor und vollzieht die Beschlüsse der kommunalen Gremien.
Zum übertragenen Wirkungskreis gehören z. B. das Meldewesen, die Pass- und Ausweisbehörde, das Standesamt, Renten- und Sozialangelegenheiten oder auch der Vollzug des Wahlrechtes. Bei diesen Aufgaben steht den Kommunen kein Weisungsrecht zu. Die Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst handelt hierbei eigenständig und eigenverantwortlich.