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Schulverband Dombühl-Weißenkirchberg

Für das Gebiet mehrer Kommunen entsteht mit der Errichtung einer Grund- oder Mittelschule ein Schulverband aus den beteiligten Kommunen (Art. 9 Abs. 1 Satz 1 BaySchFG). Ein Schulverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist an Stelle seiner Mitgliedskommunen Träger des Schulaufwands für die Verbandsschule (Art. 9 Abs. 2 BaySchFG).
Zum Schulverband Dombühl-Weißenkirchberg zählen die Marktgemeinde Domühl, die Stadt Leutershausen sowie die Stadt Schillingsfürst. Der Schulverband ist der Sachaufwandsträger für die Grundschule Dombühl-Weißenkichberg.

Zum Schulverbandsvorsitzenden wurde am 29.07.2020 der erste Bürgermeister der Marktgemeinde Dombühl, Herr Jürgen Geier, gewählt.

In das Gremium des Schulverbandes werden die ersten Bürgermeister der am Schulverband beteiligten Kommunen entsandt (Art. 9 Abs. 3 Satz 1 BaySchFG). Daneben entsenden Gemeinden, aus denen am 1. Oktober 51 bis 100 Schülerinnen und Schüler die Verbandsschule besuchen, einen weiteren Verbandsrat in die Verbandsversammlung (Art. 9 Abs. 3 Satz 2 BaySchFG).
Das Gremium des Schulverbandes setzt sich wie folgt zusammen:

Bürgermeister Geier, Jürgen

Markt Dombühl
Erster Bürgermeister Jürgen Geier

Härpfer, Thomas

Stadt Leutershausen
Thomas Härpfer

Bach, Angela

Markt Dombühl
Angela Bach

Bürgermeister Trzybinski, Michael

Stadt Schillingsfürst
Erster Bürgermeister Michael Trzybinski

Nachfolgend finden Sie die Geschäftsordnung sowie die Verbandssatzung des Mittelschulverbandes Schillingsfürst für die Legislaturperiode 2020 - 2026, welche in der konstituierenden Sitzung am 29.07.2020 beschlossen wurden.

Geschäftsordnung (PDF-Datei)
Verbandssatzung (PDF-Datei)

Gemeinden können durch öffentlich-rechtlichen Vertrag eine Zweckvereinbarung schließen (Art. 7 Abs. 1 KommZG). Auf Grund einer Zweckvereinbarung können die beteiligten Gebietskörperschaften einer von ihnen einzelne oder alle mit einem bestimmten Zweck zusammenhängende Aufgaben übertragen (Art. 7 Abs. 2 Satz 1 HS 1).
Der Schulverband Dombühl-Weißenkirchberg hat zur Übertragung der Verwaltungstätigkeit auf die Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst eine Zweckvereinbarung gemäß Art. 7 ff. KommZG geschlossen. Diese finden Sie hier (PDF-Datei).

Unter folgendem Link gelangen Sie auf die Homepage der Grundschule Dombühl-Weißenkirchberg.