Hauptbereich
Leistungen
Ambulante Pflegedienste, Beantragung einer kommunalen Förderung
Landratsämter und kreisfreie Städte können freiwillig ambulante Pflegedienste fördern.
Beschreibung
Ambulante Pflegedienste, die sich um die häusliche Versorgung pflegebedürftiger Menschen kümmern, können eine Förderung beim zuständigen Landratsamt oder der zuständigen kreisfreien Stadt nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinie beantragen. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von ambulanten Pflegediensten, die von der zuständigen Behörde erlassen wurde, oder an dieser Stelle (soweit die Behörde Informationen ergänzt hat). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Landratsamt oder Ihre kreisfreie Stadt.
Rechtsgrundlagen
- Art. 74 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG)
- ggf. Richtlinie zur Förderung von Investitionen ambulanter Pflegedienste
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Landratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
+49 981 468-0
+49 981 468-1119
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (siehe BayernPortal)
Stand: 16.04.2023







