Hauptbereich
Leistungen
Zollverwaltung, Allgemeine Informationen
Die Verwaltung der Zölle, der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, sowie diverser Verkehrsteuern gehört zu den Aufgaben der Bundesfinanzverwaltung, also des Bundesfinanzministeriums als oberste Dienstbehörde und seinen nachgeordneten Behörden (Bundeszentralamt für Steuern, Generalzolldirektion, Hauptzollämter, Zollämter).
Beschreibung
Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern (Energiesteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Biersteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer, Alkopopsteuer, Kaffeesteuer einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, sowie die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern (Luftverkehrsteuer) und die Abgaben im Rahmen der Europäischen Union werden durch Bundesfinanzbehörden verwaltet.
Weitere Informationen finden Sie im Internetangebot der Bundesfinanzverwaltung (siehe "Weiterführende Links").
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Bundesministerium der Finanzen - Generalzolldirektion
Am Propsthof 78 a
53121 Bonn
+49 228 303-0
Hauptzollamt Nürnberg
Frankenstraße 208
90461 Nürnberg
+49 911 9463-0
+49 911 9463-1199
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 08.12.2021







