Hauptbereich
Leistungen
Volkshochschule, Erlass von Benutzungsregelungen
Gemeinden und Landkreise können eine Benutzungsordnung oder Satzung für die Volkshochschule auf Ihrem Gebiet erlassen.
Beschreibung
Die Benutzungsordnung, Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Satzung der Volkshochschule einer Gemeinde oder eines Landkreises finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde, des Landkreises oder der Volkshochschule.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-34
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 29.04.2022







