Hauptbereich
Leistungen
Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung
Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Beschreibung
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
- Anmeldung und Aufnahme
- Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
- Öffnungszeiten und Schließungszeiten
- Elternbeitrag / Essensgeld
- Besuchsregelung
- Krankheitsfall
- Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie - sofern vorhanden - nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
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Zuständiges Amt
Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - Finanzverwaltung
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-34
Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 10.07.2020







