Leistungen: Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst

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Auslieferungsverfahren, Verfahrensführung und Beantragung von Entscheidungen

International gesuchte Verdächtige und Verurteilte können an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt das Verfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen des Oberlandesgerichts.

Beschreibung

Auf Antrag anderer Staaten können international gesuchte Verdächtige und Verurteilte, die in Deutschland festgenommen werden, an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt in diesen Fällen nach erfolgter Festnahme das Verfahren und beantragt die notwendigen Haftentscheidungen beim Oberlandesgericht, welches über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg
Südliche Fürther Straße 20
90429 Nürnberg
+49 911 321-01
+49 911 321-2873
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 08.04.2022
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