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Lebenslagen
Einkommensteuer und Kirchensteuer
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen erhoben. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
- Denkmalschutz, Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
- Einkommenssteuer, Informationen zum Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung
- Einkommenssteuer, Informationen zum Kinderfreibetrag
- Kinderfreibetrag, Beantragung einer Änderung
- Kirchenaustritt, Erklärung
- Lohnsteuerabzugsmerkmale, Auskunft, Freischaltung und Sperrung
- Lohnsteuerfreibetrag, Beantragung
- Lohnsteuerklasse, Beantragung einer Änderung
- Steuerbefreiungen und -erleichterungen, Informationen
- Steuerbefreiungen und -erleichterungen bei Pflege, Informationen
- Steuerbefreiungen und -erleichterungen für alte Menschen, Informationen
- Steuerbefreiungen und -erleichterungen für Eltern mit Kindern, Informationen
- Steuerbefreiungen und -erleichterungen für Menschen mit Behinderung, Informationen
- Steuererklärung, Elektronische Übermittlung







