Alphabetisierungskurse für Asylsuchende; Beantragung einer Förderung
Zweck der Zuwendung ist die möglichst flächendeckend bayernweite Förderung von Alphabetisierungskursen für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber mit einem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern von unter zwei Jahren. Ziel ist es, diesen Personen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Fähigkeit zu vermitteln, die deutsche Sprache zu lesen und zu schreiben.
GegenstandGefördert werden Alphabetisierungskurse für Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Asylbewerber (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Bayern unter zwei Jahren).
ZuwendungsempfängerZuwendungsempfänger können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein. Letztere müssen von den Finanzbehörden als gemeinnützig anerkannt sein, ein entsprechender Nachweis ist den Antragsunterlagen beizufügen.
Zuwendungsfähige Kosten- Kostenposition 1.1: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) für die Durchführung der "Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende - Alpha Asyl" können pauschal Ausgaben in Höhe von 42,23 EUR angesetzt werden (darin enthalten sind auch die die Stunden der Lernstandserhebung bzw. Leistungsfeststellung).
- Kostenposition 1.2: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) für die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung für die Teilnehmenden können pauschal Ausgaben in Höhe von 42,23 EUR angesetzt werden.
- Kostenposition 2: Je nachgewiesener Projektleiterstunden (= 60 Minuten) max. 50 EUR (Pauschale):
- für Lehrgänge bis zu 100 UE zusätzlich bis zu 10 Projektleiterstunden,
- für Lehrgänge bis zu 150 UE zusätzlich bis zu 15 Projektleiterstunden,
- für Lehrgänge bis zu 200 UE zusätzlich bis zu 20 Projektleiterstunden.
- Kostenposition 3: In den Fällen, in denen während des Unterrichts bzw. während der sozialpädagogischen Betreuung oder allgemeinen Hilfestellung eine Kinderbetreuung durchgeführt wird, können pauschal Ausgaben in Höhe von 25 Euro je Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) der nachgewiesenen Kinderbetreuung angesetzt werden. Bei nachgewiesener Erforderlichkeit einer zweiten Kinderbetreuungskraft kann die Pauschale verdoppelt werden.
- Kostenposition 4: Je nachgewiesener Unterrichtseinheit (= 45 Minuten) 5 EUR (Pauschale) für Ausstattungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmaterial
- Kostenposition 5: Indirekte Kosten sind pauschal in Höhe von 12% der direkten Kosten (Kostenposition 1-4) förderfähig.
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer pauschalierten Anteilfinanzierung gewährt. Die Zuwendung des Freistaates Bayern kann höchstens 90 % der förderfähigen pauschalen Gesamtkosten betragen. Der Eigenmittelanteil muss mindestens 10% betragen.
Zugehörige Online-Prozesse
Förderung für "Alpha Asyl - Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende" beantragen
Voraussetzungen
Zielgruppe sind alle Ausländer ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind; darüber hinaus alle Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigten, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG bzw. einer entsprechender Fiktionsbescheinigung sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG bzw. einer entsprechenden Aufnahmeerklärung der Bundesrepublik Deutschland, die jeweils noch keine zwei Jahre ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben (enge Zielgruppe).
Besteht tatsächlich ein anderweitiger Zugang zu Alphabetisierungskursen, insbesondere zu speziellen Integrationskursen, sind diese Angebote vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Sofern ein Teilnehmer Zugang zu schulischen Bildungsangeboten hat, kann er dennoch Teilnehmer an einem Alphabetisierungskurs sein, sofern die Teilnahme an dem schulischen Angebot dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die "Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende - Alpha Asyl" sind von der vorstehend definierten Zielgruppe vorrangig gegenüber dem Förderprogramm "ALPHA+ besser lesen und schreiben" des StMUK in Anspruch zu nehmen.
Personen aus sicheren Herkunftsländern nach § 29a AsylG und Anlage II zum Asylgesetz sind nicht teilnahmeberechtigt.
Der Zuwendungsempfänger muss anhand eines Musterformulars ein Konzept vorlegen, welches die konkrete Ausgangslage vor Ort und die Notwendigkeit des Projekts berücksichtigt, den Kursinhalt beschreibt, eine zeitgerechte Umsetzung der Maßnahme vorsieht sowie die Ermittlung des Lern- bzw. Leistungsstands der Kursteilnehmer darstellt.
Ein Kurs ist erst ab Teilnehmerzahl von mindestens drei Teilnehmern, die durchgängig während der gesamten Projektlaufzeit anwesend sind, förderfähig. Ein Kurs ist für mindestens 60 und höchstens 200 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten zu konzipieren, in diesem Rahmen sind auch Lern- und Leistungsstand der Teilnehmer zu beurteilen. Für die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung in allen Lebenslagen können folgende zusätzliche Unterrichtseinheiten (UE) geltend gemacht werden:
- für Lehrgänge bis zu 100 UE Unterricht zusätzlich bis zu 30 UE,
- für Lehrgänge bis zu 150 UE Unterricht zusätzlich bis zu 35 UE,
- für Lehrgänge bis zu 200 UE Unterricht zusätzlich bis zu 40 UE.
Bis zu 30 v. H. der Unterrichtseinheiten können mit alternativen Lernmethoden (z. B. im Online-Format) abgehalten werden. Soweit der Kurs Unterrichtseinheiten zum Ausgleich von Grundbildungsdefiziten im mathematischen und wirtschaftlichen Bereich (z. B. Umgang mit Geld) umfasst, haben diese im Rahmen des regulären Unterrichts zu erfolgen.
Die Lehrkräfte müssen
ein abgeschlossenes pädagogisches Studium (z. B. Lehramt, Erziehungswissenschaften, Sozial- oder Heilpädagogik) oder
ein abgeschlossenes Studium "Deutsch als Zweitsprache" oder "Deutsch als Fremdsprache" oder Sprachwissenschaften
oder mindestens vier Fachsemester in einem der oben genannten Studiengänge absolviert haben
oder mehrjährige Berufserfahrung im Grundbildungs- oder sprachlichen Bereich
oder in der Erwachsenenbildung vorweisen
oder geschulte Lern- bzw. Sprachpaten sein.
Darüber hinaus benötigen die Lehrkräfte
eine erfolgreiche Basisqualifizierung Alphabetisierung/Grundbildung (ProGrundbildung)
oder eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Alphabetisierungskurse
oder eine anderweitige Qualifikation für Alphabetisierungskurse.
Der Zuwendungsempfänger muss Klassenbuch und Teilnehmerliste führen.
Ablauf
Für den Vollzug des Projekts sowie das Bewilligungs-, Verwendungsnachweis- und Rückforderungsverfahren ist die Regierung von Niederbayern sachlich zuständig.
Der Antrag auf Zuwendung ist bei der Regierung von Niederbayern über das zur Verfügung stehende Online-Verfahren einzureichen. Für die beizufügenden Anlagen sind die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Der Gesamtverwendungsnachweis ist bis zur entsprechenden Ergänzung der Online-Antragstrecke zunächst noch auf herkömmliche Weise einzureichen. Es sind die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Fristen
Die Antragsfrist beträgt 2 Woche(n). Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen. Die Förderung läuft bis zum 31.12.2026.
Bearbeitungsdauer
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 4 Woche(n) zu rechnen.
Unterlagen
Erforderliche Unterlage/n
<ul><li>Projektkonzept</li><li>Referenzen des Projektträgers oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel: Hierfür genügt auch die Eigenschaft als staatlich anerkannter Träger der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung (BayEbFöG).</li><li>Nachweise über Qualifikationen des eingesetzten Bildungspersonals</li><li>Kontaktliste Akteure / Institutionen</li><li>Kosten- und Finanzierungsplan</li><li>vorläufige Teilnehmerliste</li><li>Formblatt "Vorrangprüfung für Integrationskurse des BAMF" für Teilnehmende, die der engeren Zielgruppe der "Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende - Alpha Asyl" angehören</li></ul>
Gebühren
keine
Verantwortliche Behörde
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Rechtsgrundlage
Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO) BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F Förderrichtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogrammen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus "ALPHA+ besser lesen und schreiben" und "Kurse zur zur Alphabetisierung für Asylsuchende - Alpha Asyl" BayBMBl. Nr. 14
