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Villa Roth
Dienstleistungen

Angebote zur Unterstützung im Alltag; Beantragung einer Förderung

Zweck

Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag besteht ein zusätzliches Leistungsangebot für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1. Zur Unterstützung können bis zu 131 Euro monatlich als einheitlicher Entlastungsbetrag für qualitätsgesicherte Leistungen der Betreuung und Entlastung eingesetzt werden. Ziel ist es dabei, die pflegebedürftige Person selbst in ihrem Alltag sowie pflegende Angehörige und ähnlich nahestehende Personen von der Pflege und den damit verbundenen körperlichen und seelischen Belastungen zu entlasten.

Zweck der Förderung ist es, den Auf- und Ausbau von Angeboten zur Unterstützung im Alltag voranzubringen. Hierdurch sollen insbesondere angemessene Betreuungs- und Entlastungsangebote sowie Teilhabemöglichkeiten für Pflegebedürftige und Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender geschaffen werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Träger von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden vorrangig die Personal- und Sachkosten, die aus der Koordination und Organisation der Hilfen und der fachlichen Anleitung, Schulung und Fortbildung sowie der kontinuierlichen fachlichen Begleitung und Unterstützung durch Fachkräfte entstehen, sowie Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Betreuung.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.

Angebote zur Unterstützung im Alltag werden durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gemeinsam mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen gefördert.

Voraussetzungen

Die einzelnen Voraussetzungen für die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind in Abschnitt 5 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) und den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 geregelt.

Abhängig von der Art des Angebots ist die Erfüllung jeweiliger Qualifizierungs- und Qualitätskriterien nachzuweisen.

Ablauf

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.

Fristen

Die Antragstellung muss bis zum 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.

Unterlagen

  • Projektbeschreibung (Aufbau, Umsetzung, Qualitätssicherung, Leitung)

  • ggf. Satzung und Vereinsregisterauszug

  • Nachweis des Versicherungsschutzes

  • Schulung (der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer), wenn keine entsprechende Qualifikation vorhanden

  • Weitere Informationen für eine Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Pflege.

Gebühren

keine

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Hinweise

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Links

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