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Villa Roth
Dienstleistungen

Abfallentsorgung; Beratung

In Bayern sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Regelfall für die Abfallentsorgung zuständig. Informationen zur Entsorgung verschiedenster Abfallarten, wie sie in Haushalt und Gewerbe anfallen, erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht erfolgt eine Beratung auch im Umgang mit gefährlichen Abfällen, deren Entsorgung nach den Grundsätzen der Allgemeinwohlverträglichkeit erforderlich ist.

Es werden u.a. auch Fragen der stofflichen oder thermischen Verwertung von Abfällen, insbesondere bei Entsorgungen von verwertbaren Abfällen mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs beantwortet. Hierzu gehört auch die Beratung und Bestätigung von Abfallverwertungsmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Sekundärbaustoffen.

Im "Abfallratgeber Bayern" (siehe "Verwandte Themen") finden Sie

  • Ansprechpartner für Ihren Landkreis oder Ihre Stadt,
  • Hinweise zur Wertstofftrennung und Reststoffentsorgung,
  • Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen,
  • Daten und Fakten der kommunalen Abfallwirtschaft und

erfahren mehr über Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.

Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz und Abfallbehandlung, zu geeigneten Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen und Förderprogrammen. Informationen zur Abfallwirtschaft und Abfallberatung finden Sie auch unter "Weiterführende Links".

Gebühren

Kosten entstehen in aller Regel nicht.

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Links

Verwandte Leistungen

Abfallratgeber Bayern; Informationssystem
Abfall; Entsorgung
Abfallwirtschaft; Informationen
Abfallrecht; Informationen zum Vollzug
Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde
Abfallrecht; Beratung von Gemeinden, Erteilung von Auskünften und Erstellung von Stellungnahmen
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