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Villa Roth
Dienstleistungen

Agrarförderungsprogramme; Stellung eines Mehrfachantrags

Folgende Förderungen können beantragt werden:

  • Direktzahlungen
    • Einkommensgrundstützung
    • Umverteilungseinkommensstützung
    • Junglandwirte-Einkommensstützung
    • Zahlung für Teilnahme an Öko-Regelungen
    • Zahlung für Mutterkühe
    • Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
  • Auszahlung für Maßnahmen des Ökolandbaus
  • Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), „Moorbauernprogramm“ und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP)
  • Prämie für Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie Maßnahme - T10)
  • Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
  • Beitragszuschuss für Mehrgefahrenversicherungen
  • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Fristen

Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis 15. Mai.

Gebühren

keine

Verantwortliche Behörde

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Verwandte Leistungen

Land- und Forstwirtschaft; Förderwegweiser
Tierhaltung; Beantragung einer Betriebsnummer
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