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Villa Roth
Dienstleistungen

Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge; Anzeige von Änderungen

Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:

  • Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen)
    • Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags die Vertragsbedingungen ändern, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
    • In der Änderungsanzeige müssen Sie sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einreichen.
  • Anzeige bei einem Anbieterwechsel
    • Geht ein Zertifikat durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung auf einen Anbieter über (sogenannter Anbieterwechsel), müssen Sie als neuer (aufnehmender) Anbieter eine Änderungsanzeige einreichen.
  • Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten
    • Ändern sich bei Ihnen als Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, müssen Sie dies mit einer Änderungsanzeige mitteilen.
    • Die Änderungsanzeige einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt einreichen.

Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.

Voraussetzungen

Sie sind Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.

Ablauf

Sie müssen die Änderungsanzeige zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen („Riester“ oder „Rürup“) per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.

  • Rufen Sie die für Ihren Zweck passende Änderungsanzeige auf der Internetseite des BZSt auf.

  • Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.

  • Senden Sie das Formular und alle erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Berlin.

  • Das BZSt prüft Ihre Änderungsanzeige.

Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Zertifizierungsstelle des BZSt per Post das Ergebnis (Zustimmung oder Ablehnung) der Prüfung der Änderungsanzeige zum betroffenen Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    <ul><li> Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen): <ul><li>Anlage zur Standard-Änderungsanzeige</li><li>Austauschseiten</li></ul> </li><li> Anzeige bei einem Anbieterwechsel: <ul><li>Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)</li><li>Handelsregisterauszug</li><li>aktuelle Anbieterbescheinigung</li></ul> </li><li> Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten: <ul><li>aktuelle Anbieterbescheinigung</li></ul> </li></ul>

Gebühren

Es fallen keine Kosten an.

Verantwortliche Behörde

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Links

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