Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge; Anzeige von Änderungen
Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:
- Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen)
- Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags die Vertragsbedingungen ändern, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
- In der Änderungsanzeige müssen Sie sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einreichen.
- Anzeige bei einem Anbieterwechsel
- Geht ein Zertifikat durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung auf einen Anbieter über (sogenannter Anbieterwechsel), müssen Sie als neuer (aufnehmender) Anbieter eine Änderungsanzeige einreichen.
- Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten
- Ändern sich bei Ihnen als Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, müssen Sie dies mit einer Änderungsanzeige mitteilen.
- Die Änderungsanzeige einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt einreichen.
Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.
Voraussetzungen
Sie sind Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.
Ablauf
Sie müssen die Änderungsanzeige zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen („Riester“ oder „Rürup“) per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.
Rufen Sie die für Ihren Zweck passende Änderungsanzeige auf der Internetseite des BZSt auf.
Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
Senden Sie das Formular und alle erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Berlin.
Das BZSt prüft Ihre Änderungsanzeige.
Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Zertifizierungsstelle des BZSt per Post das Ergebnis (Zustimmung oder Ablehnung) der Prüfung der Änderungsanzeige zum betroffenen Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Unterlagen
Erforderliche Unterlage/n
<ul><li> Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen): <ul><li>Anlage zur Standard-Änderungsanzeige</li><li>Austauschseiten</li></ul> </li><li> Anzeige bei einem Anbieterwechsel: <ul><li>Genehmigung der Bestandsübertragung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)</li><li>Handelsregisterauszug</li><li>aktuelle Anbieterbescheinigung</li></ul> </li><li> Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten: <ul><li>aktuelle Anbieterbescheinigung</li></ul> </li></ul>
Gebühren
Es fallen keine Kosten an.
Verantwortliche Behörde
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
