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Villa Roth
Dienstleistungen

Allgemeines Funkbetriebszeugnis; Beantragung einer Ersatzausfertigung

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKW-Funk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Wenn Sie Ihr LRC verloren haben oder es gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Sie erhalten die Ersatzausfertigung Ihres LRC vom Deutschen Motoryachtverband e.V. oder vom Deutschen Segler-Verband e.V. und es gilt als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland.

Auskunft zur Ausstellung erhalten Sie direkt beim jeweiligen Verband.

Voraussetzungen

  • Um den Antrag zu stellen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.

  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.

  • Ihr Funkzeugnis ist im amtlichen Verzeichnis der Funkzeugnisse entsprechend registriert.

Ablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.

  • Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC).

  • Füllen Sie den Online-Antrag aus.

  • Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.

  • Senden Sie den Antrag digital ab.

  • Reichen Sie Ihr Passbild sowie gegebenenfalls weitere Dokumente per Post beim DMYV oder DSV ein.

  • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder DSV.

  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Antrag per Post:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von der Internetseite des DMYV oder DSV herunter.

  • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.

  • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.

  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.

  • Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV.

  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    <ul><li>ausgefüllter und unterschriebener Antrag</li><li>aktuelles Passbild</li><li>falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Original</li><li>bei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung</li></ul>

Gebühren

Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.
Gebühr: 48,91 EUR

Vorkasse: ja

Verantwortliche Behörde

Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)

Rechtsgrundlage

Hinweise

Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Umschreibung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC).

Links

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