Das Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik umfasst:
- das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS),
- das Studium der Didaktik der Grundschule oder der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
- das Studium zweier sonderpädagogischen Fachrichtungen (seit Studienbeginn WS 2020).
Das Studium kann nach Art. 19 BayLBG erweitert werden. Dies ist möglich durch folgende Fächer (vgl. § 92 LPO I):
- eine sonderpädagogische Qualifikation (d. h. eine weitere sonderpädagogische Fachrichtung),
- Didaktik der Grundschule,
- Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule,
- ein geeignetes Unterrichtsfach (z. B. DaZ, Englisch, Informatik),
- eine nachträgliche Erweiterung (z.B. Beratungslehrkraft, Schulpsychologie) gemäß § 92 Abs. 3 LPO I.
Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik können Sie folgendermaßen erwerben:
- durch die erfolgreiche Ablegung der Ersten Lehramtsprüfung für Sonderpädagogik an der Universität
- sowie darauf aufbauend durch die Ableistung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes für das Lehramt für Sonderpädagogik (Referendariat) mit anschließender erfolgreicher Ablegung der Zweiten Staatsprüfung.