Schulsport-Wettbewerbe, Beantragung einer Kostenerstattung
Die Fahrt- und Wettkampfkosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen entstehen, können auf Antrag erstattet werden.

Die Fahrt- und Wettkampfkosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen entstehen, können auf Antrag erstattet werden.
Die Kosten für die Durchführung der Wettkämpfe sowie Fahrt und ggf. Übernachtung der Schulmannschaften (einschließlich Tagegelder der Mannschaftsbetreuerinnen bzw. -betreuer) können bei Vorlage der Belege abgerechnet werden:
Die Kostenerstattungen werden ohne gesetzlichen Rechtsanspruch im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt (Haushaltsvorbehalt).
Weitere Informationen zur Kostenregelung, insb. bei der Nutzung der Deutschen Bahn AG, privater Busunternehmer oder privater PKW, sind der für jedes Schuljahr neu herausgegebenen Onlinebroschüre „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ der Landesstelle für den Schulsport zu entnehmen (siehe „Weiterführende Links“).