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Villa Roth
Dienstleistungen

Apotheke, Beantragung der Betriebserlaubnis

Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.

Wer eine Apotheke führen möchte, sei es als Eigentümer, Pächter oder Verwalter, benötigt dazu eine Erlaubnis nach dem Gesetz über das Apothekenwesen. Diese Erlaubnis muss bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt, kreisfreie Stadt) beantragt werden.

Die Apotheke darf erst eröffnet werden, wenn eine Abnahme durch die zuständige Behörde erfolgt ist und diese bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die Erlaubnis kann von der zuständigen Behörde auch unter bestimmten Voraussetzungen zurückgenommen oder widerrufen werden.

Eine Erlaubnis zum Betreiben einer Krankenhausapotheke muss bei den Regierungen von Oberbayern und Oberfranken beantragt werden (siehe unter "Verwandte Themen").

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)