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Villa Roth
Dienstleistungen

Grundstücke, Informationen zu Betretungs- und Befahrverboten

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben oder Gesundheit können die Gemeinden und die Landkreise das Betreten und Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete auf die voraussichtliche Dauer der Gefahr durch Verordnung verbieten. Selbiges gilt für den Erlass von Anordnungen für den Einzelfall durch die Gemeinden und die Landratsämter. 

Für öffentliche Wege, Straßen und Plätze gelten abweichend hiervon die Vorschriften des Straßen- und des Straßenverkehrsrechts.

  • Art. 26 Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst

Die Verwaltungsgemeinschaft erledigt alle Aufgaben für die Bürger ihrer Mitgliedsgemeinden

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
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Anton-Roth-Weg 9
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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)