Liste der Beratenden Ingenieure, Beantragung der Eintragung
Sie können die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.
Die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" und "Beratender Ingenieur" darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Liste Beratender Ingenieure bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen ist.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" nach dem Ingenieurgesetz (i. d. R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich)
- nachfolgende dreijährige Berufspraxis
- eingenverantwortliche und unabhängige Ausübung des Berufs
- Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern
Sie müssen die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragen.
- für den Antragsteller: keine
- vor Aufnahme der Tätigkeit ist die Anzeige des erstmaligen Erbringens der Leistung erforderlich, wenn keine Mitgliedschaft in einer deutschen Ingenieurkammer besteht
- Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure: 275,00 EUR
- soweit bereits freiwillige Mitgliedschaft besteht: 165,00 EUR
- soweit bereits in einer anderen Kammer in Deutschland eingetragen oder Löschung dort innerhalb des letzten Jahres auf Grund von Wegzug: 95,00 EUR
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
