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Villa Roth
Dienstleistungen

Abwasser, Zahlung der Abwassergebühren

Über (laufende) Abwassergebühren bezahlen Sie für die Entsorgung der von Ihnen verursachten Abwassermenge.

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

Gebührenpflicht sind Eingentümer des Grundstücks oder andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige.

Die Fristen werden Ihnen mitgeteilt.

Die Gebühren für die Abwasserentsorgung werden Ihnen mitgeteilt.

  • Kommunalabgabengesetz (KAG)
  • Gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - II/5 Steuerstelle und Abgaben

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - II/5 Steuerstelle und Abgaben
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219

Hermann, LudmillaSachbearbeiterin
09868 9862-25009868 9862-250
09868 9862-21909868 9862-219

II/5 Steuerstelle und AbgabenOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)