Liste der Beratenden Ingenieure, Beantragung der Löschung
Sie können die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.

Die Eintragung in der Liste der Beratenden Ingenieure kann auf Antrag gelöscht werden. Mit der Löschung endet die Pflichtmitgliedschaft.
Sie sind in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen.
Anträge auf Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.
Eine Löschung kann auch von Amts wegen erfolgen bei: