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Villa Roth
Dienstleistungen

Eheschließung im Ausland, Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

Um ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können muss mindestens ein Verlobter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiterhin sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:

  • Sie müssen beide volljährig sein.
  • Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein, oder Voll- bzw. Halbgeschwister.
  • Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Ehepartnerschaft waren, muss die vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.

Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld beim zuständigen Standesamt bezüglich der benötigten Unterlagen. Dieses berät Sie gerne.

Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kostet mindestens 55,00 EUR. Je nach Einzelfall können sich die Gebühren erhöhen. Ihr Standesamt berät Sie gerne.

  • § 39 Personenstandsgesetz (PStG)

Verwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - I/2 Standesamt

AdresseVerwaltungsgemeinschaft Schillingsfürst - I/2 Standesamt
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
+49 9868 9862-0+49 9868 9862-0
+49 9868 9862-219+49 9868 9862-219

Edler, UteSachgebietsleiterin
09868 9862-12009868 9862-120
09868 9862-14909868 9862-149
Reichert, JessicaSachbearbeiterin
09868 9862-12109868 9862-121
09868 9862-21909868 9862-219

I/2 StandesamtOrt
Anton-Roth-Weg 9
91583Schillingsfürst

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)