Apotheker/Apothekerin, Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland
Sie können eine Approbation beantragen, wenn Sie die pharmazeutische Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und in Bayern den Apothekerberuf ausüben wollen.
Wer nach einem Studium der Pharmazie in Deutschland als Apotheker arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.
Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Pharmaziestudiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apothekerin oder Apotheker stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Apothekerin oder Apotheker in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.
Sie erhalten die Approbation unbefristet. Sie ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Die Approbation kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Apothekerberufs nicht mehr zuverlässig sind. Darunter kann u.a. fallen, dass Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Straftat begehen. Die Approbation kann ferner entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Apothekerberufs relevante gesundheitliche Probleme haben.
Die Approbation als Apothekerin oder Apotheker erhalten Sie unter folgenden Bedingungen:
- Sie haben die vorgeschriebene pharmazeutische Ausbildung absolviert und die staatliche Prüfung bestanden.
- Sie haben Ihre Berufsbildung in Deutschland absolviert.
- Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
- Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
- Sie verfügen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, um Ihren Beruf auszuüben.
Sie müssen den Antrag auf Approbation mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen.
Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 200 EUR bei einer Ausbildung in Deutschland zu bezahlen.
